Welche Kosten muss man bei einem Kredit bezahlen?

Banken lassen sich gut dafür bezahlen, dass sie Geld in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen. Die Gesamtkosten für Ratenkredite setzen sich dabei aus mehreren einzelnen Elementen zusammen. Einige dieser Kostenfaktoren fallen bei jedem Kredit an, andere nur im Einzelfall. Das ist abhängig von der gewünschten Kreditkonstellation und der Bank, bei der das Darlehen aufgenommen wird. Denn jedes Kreditinstitut arbeitet mit eigenen Konditionen. Daraus ergeben sich teils deutliche Spannen bei der Kostenstruktur. Sie entscheidet letztlich darüber, ob ein Kredit günstig oder zu teuer ist. Für Darlehensnehmer heißt das, sie müssen die Kosten für einen Kredit sehr genau vergleichen, um nicht zu viel Geld in den Wunschkredit zu investieren.

Zinsen

Zentraler Kostenfaktor eines jeden Darlehens sind die Zinsen, wobei zwischen Nominal- und Effektivzins unterschieden werden muss. Die Basis bildet der Nominalzins. Er gibt den Zins an, der für den Nennbetrag der Schuld, also die Kreditsumme, gezahlt werden muss. Weitere Kosten und Gebühren sind in diesem Zinssatz nicht berücksichtigt. Vom Prinzip her handelt es sich also um den reinen Kreditzins. Schon in diesem Punkt ergeben sich von Bank zu Bank Unterschiede. Für einen Kreditvergleich ist der nominale Zinssatz allerdings nicht geeignet, weil er nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Kreditkosten widerspiegelt.

Gebühren

Das Gesamtbild der Kosten für ein Darlehen ergibt sich erst, wenn auch die Gebühren in die Rechnung einbezogen werden. Sie sind eines der ausschlaggebenden Merkmale und damit häufig Zünglein an der Waage, ob sich ein Kredit im Vergleich als günstig erweist oder nicht. In Rechnung gestellt werden unter anderem Bearbeitungsgebühren. Ein solches Entgelt wird jedoch nicht von jeder Bank erhoben. Angegeben wird es in der Regel in Prozent der Nettokreditsumme. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Provisionen, die insbesondere bei Krediten anfallen, die über einen Vermittler abgeschlossen werden, Agios und Gebühren für tilgungsfreie Jahre, sofern vereinbart.

Effektivzins

Für Kreditnehmer ist es angesichts der Vielzahl möglicher Gebühren relativ schwer, sich einen Überblick zu den tatsächlichen Kosten zu machen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in der Preisangabenverordnung (PAngV) vor, dass ein effektiver Jahreszins genannt werden muss. Er fasst den Nominalzins und die gängigen Gebühren zusammen. Erst mit diesem Wert ist es Kunden überhaupt möglich, Kredite gezielt miteinander zu vergleichen. Gestärkt wurden diese Rechte zusätzlich durch die Verbraucherkreditrichtlinie, die klare Anweisungen enthält, welche Informationen zu den Kreditkosten aufgelistet werden müssen. Allerdings enthält der effektive Jahreszins nicht alle Kosten. Außen vor bleiben unter anderem Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen und die Beiträge für Versicherungen.

Versicherungsprämien

Wer zusätzlich zum Ratenkredit eine Absicherung vereinbart, für den Todesfall, Berufsunfähigkeit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit, muss die Kosten dafür getrennt vergleichen. Sie gehören zu den Gebühren, die nicht im effektiven Jahreszins enthalten sein müssen – zumindest dann nicht, wenn es sich um zwei separate Verträge handelt. Nur wenn Restschuldversicherung und Kredit zusammen angeboten werden, also fest miteinander verknüpft sind, finden sich die Beiträge für die Police im effektiven Jahreszins wieder. Ist eine Versicherung Voraussetzung für die Kreditvergabe oder wünscht man selbst einen Sicherungsanker, kann der Kredit dadurch deutlich teurer werden.