Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins ist die wichtigste Kennziffer für Kreditnehmer. Er gibt die jährlichen Kreditkosten in Prozent an und erlaubt, die Konditionen der Banken gezielt miteinander zu vergleichen – vorausgesetzt natürlich, Kreditsumme, Laufzeit, Zinsfestschreibung und Tilgung sind identisch. Anhand des effektiven Jahreszinssatzes lassen sich also immer nur Darlehen mit den gleichen Eckdaten gegenüberstellen. Würde statt des Effektivzinses nur der Nominalzins genannt, also die reinen Kreditzinsen, wäre es für Verbraucher erheblich schwerer, sich ein Bild von den einzelnen Angeboten zu machen. Genau deshalb gibt es die Verbraucherkreditrichtlinie, die die Preisangabenverordnung mit regelt.

Preisangabenverordnung

Die Vergleichbarkeit von Ratenkrediten wird dadurch gewährleistet, dass der effektive Jahreszins (fast) die gesamte Kostenstruktur aufgreift. Die Vorschriften diesbezüglich liefert Paragraf 6 der Preisangabenverordnung (PAngV). In Absatz 1 heißt es dort: „Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher Vomhundertsatz des Kredits anzugeben und als „effektiver Jahreszins“ zu bezeichnen.“ Darüber hinaus wird in Absatz 3 explizit geregelt, welche Kostenfaktoren berücksichtigt werden müssen: „In die Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes sind als Gesamtkosten die vom Kreditnehmer zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten, die der Kreditnehmer im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu entrichten hat und die dem Kreditgeber bekannt sind, […] einzubeziehen“. Wichtigster Bestandteil ist der nominale Zinssatz. Hinzu kommen in erster Linie die Bearbeitungsgebühren und Provisionen sowie gegebenenfalls – abhängig von Darlehen und Bank – auch Agio bzw. Disagio und die Gebühren für tilgungsfreie Jahre.

Nicht im Effektivzins enthaltene Kosten

Einige Kostenfaktoren bleiben beim effektiven Jahreszins allerdings außen vor. Auch in diesem Punkt ist die PAngV ausschlaggebend. Nicht im Effektivzins enthalten sind unter anderem Strafgebühren bzw. -zinsen, sollten die Pflichten als Kreditnehmer nicht erfüllt oder verletzt werden, Kontoführungsgebühren, Beiträge für Versicherungen wie zum Beispiel Restschuldpolicen, Notar-Gebühren und bei Immobilienfinanzierungen die Kosten, die im Zusammenhang mit Sicherheiten entstehen. Sofern solche Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere bei Restschuldversicherungen, sollten auch sie miteinander verglichen werden.

Anfänglicher effektiver Jahreszins

Statt des effektiven wird teilweise auch ein anfänglicher effektiver Jahreszins ausgewiesen. Der Unterschied dieser beiden Varianten ergibt sich aus der Zinsfestschreibung. Bei Ratenkrediten bleiben die Zinsen normalerweise über die gesamte Laufzeit gleich (gebundener Zinssatz). In dem Fall handelt es sich um den effektiven Jahreszinssatz. Wenn allerdings variable Konditionen vereinbart wurden, bei denen die Zinsen im Laufe der Zeit angepasst werden – je nach Marktentwicklung nach oben oder unten – wird der anfängliche effektive Jahreszins genannt. Gleiches gilt für Darlehen, bei denen die Zinsen nur für einen Teil der Laufzeit festgeschrieben werden. Der anfängliche effektive Zins entspricht dann dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Zinssatz.