Restschuldversicherung

Wenn Sie einen Ratenkredit beantragen, wird Ihnen oft eine Restschuldversicherung mit angeboten. Zu erkennen ist diese Versicherung auch unter anderen Synonymen wie „Rund-Umschutz“ oder Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Kurz und knapp gesagt geht es um die Absicherung der Kreditrate in den Fällen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr arbeitsfähig ist, arbeitslos werden sollte oder versterben sollte. Die Restschuld bzw. die fortlaufende Ratenverpflichtung soll dann durch die Restschuldversicherung übernommen werden.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Kreditverträge laufen normalerweise über mehrere Jahre. Von dem Tag, an dem das Darlehen aufgenommen wird, bis zur Zahlung der letzten Rate vergeht also viel Zeit, in der sich die finanzielle und persönliche Situation durchaus ändern kann – positiv wie negativ. Da niemand in die Zukunft sehen und vorhersagen kann, was passieren wird, bleibt gerade bei langfristigen Verträgen immer ein gewisses Risiko. Was ist, wenn ich arbeitslos oder berufsunfähig werde? Wer zahlt die Raten, wenn der Kreditnehmer verstirbt? Banken antworten auf diese Fragen mit einer Restschuldversicherung. Die Restkreditversicherung sichert einzelne oder alle Risiken ab und kommt im Ernstfall für die noch ausstehenden Raten auf.

Restschuldpolicen gibt es seit den 50er Jahren

Eingeführt wurde die Restschuldversicherung in den 50er Jahren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Lange hat es nicht gedauert, bis sich die Absicherung für Kreditrisiken auch bei deutschen Banken etabliert hatte. Seit den 60er Jahren können Kreditnehmer in der Bundesrepublik Restschuldversicherungen vereinbaren. Zusätzlich zum eigentlichen Kreditvertrag schließt der Kreditnehmer in dem Fall eine Versicherung ab. Der für die Police fällige Einmalbeitrag wird über die Raten finanziert. Dabei richten sich die Kosten in erster Linie danach, welche Risiken abgesichert werden sollen. Diesbezüglich haben Bankkunden inzwischen weit mehr Auswahl als noch vor 50 Jahren.

Klassisch: Absicherung für den Todesfall

Die klassische Restschuldversicherung deckt ausschließlich den Todesfall ab. Verstirbt der Kreditnehmer vor dem Vertragsende, zahlt die Versicherung die restlichen Raten. Auf diese Weise bewahrt die Restschuldversicherung die Angehörigen davor, in die Pflicht genommen zu werden. Gängig ist auch eine Absicherung für den Fall der Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Ist der Darlehensnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, den Lebensunterhalt zu bestreiten und die Kreditraten zu zahlen, springt die Versicherung ein. Gleiches gilt inzwischen – je nach Vertrag – bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und schweren Krankheiten respektive Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs oder einem Herzinfarkt.

Kosten berücksichtigen

Ob eine Restschuldversicherung überhaupt Sinn macht und wenn ja, welche Risiken versichert werden sollten, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Sicherlich klingt es erst einmal positiv, dass man sich über die Zukunft bzw. die Kreditlaufzeit keine Gedanken machen muss, weil die Restschuldpolice alle Eventualitäten berücksichtigt. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass eine Kreditversicherung Geld kostet und den Kredit damit deutlich teurer macht. Anhand eines Ratenkreditvergleichs und konkreter Angebote kann man sich ein Bild davon machen, ob die Sicherheit ihren Preis wert ist.