Wann und warum braucht man einen zweiten Kreditnehmer?
Sicherheit ist einer der ausschlaggebenden Aspekte bei der Entscheidung, ob Banken ein Darlehen vergeben oder nicht. Wenn der Antragsteller selbst nicht in der Lage ist, die Anforderung des Kreditinstitutes zu erfüllen, kann ein zweiter Kreditnehmer mit ins Boot geholt werden. Das ist unter anderem der Fall, wenn das eigene Einkommen zu niedrig ist, um die Ratenzahlung dauerhaft zu gewährleisten. Dass Banken auch beim zweiten Kreditnehmer eine ausreichende Bonität voraussetzen, versteht sich von selbst.
Der Blick auf die Finanzen
Wann ein zweiter Kreditnehmer nötig ist oder Sinn macht, richtet sich nach der Ausgangslage. Während ein negativer Eintrag bei der Schufa grundsätzlich das Aus für den gewünschten Kredit bedeuten würde, können durch einen weiteren Kreditnehmer zumindest finanzielle Bedenken von Kreditinstituten ausgeräumt werden. In dem Zusammenhang muss man das Vorgehen der Banken kennen. Sie nehmen das vorhandene Einkommen inklusive aller zusätzlichen Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld und ziehen davon die Lebenshaltungs- und weitere Fixkosten ab. Dazu wird weitgehend mit Pauschalen gearbeitet. Bei der Lebenshaltung gehen Banken zum Beispiel von etwa 650 Euro im Monat aus. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 200 Euro veranschlagt. Reicht der Betrag, der anschließend unter dem Strich steht, um das Darlehen zurückzuzahlen, gibt es keine Probleme. Anderenfalls kann die nötige Sicherheit durch einen weiteren Kreditnehmer gestellt werden.
Kreditausfallrisiko minimieren
Benötigt wird ein zweiter Kreditnehmer also immer dann, wenn die Bank das Kreditausfallrisiko bei einer einzelnen Person als zu hoch einschätzt. Um sich dennoch die Chance auf das Darlehen zu wahren, muss dieses Risiko minimiert werden. Dazu kann ein Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer benannt werden. Wer dann als zweite Person im Kreditvertrag aufgeführt wird, spielt für die Bank nur eine untergeordnete Rolle. Sie achtet vielmehr auf die Kreditwürdigkeit und prüft dementsprechend die Bonität beider Antragsteller.
Gleiche Rechte und Pflichten
Bei Ehepaaren gilt in der Regel, dass ein Kredit gemeinschaftlich aufgenommen wird – damit sind es bereits zwei Personen. Als zweiter Kreditnehmer kommt allerdings auch jede andere Person infrage. Bei jüngeren Antragstellern zum Beispiel ein Elternteil. Es kann aber auch der Freund, die Freundin, der Lebenspartner, ein Verwandter oder Arbeitskollege sein. Entscheidend ist, dass sich der erste und zweite Kreditnehmer über die Rechte und Pflichten bewusst sind. Sollte der ursprüngliche Antragsteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht mehr nachkommen (können), wendet sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer und verlangt von ihm die weitere Ratenzahlung. Ähnlich wie bei einer Bürgschaft kann es in dem Fall durchaus zu Problemen kommen. Deshalb sollte man gut überlegen, ob man sich als zweiter Kreditnehmer zur Verfügung stellt und wen man als Kreditnehmer überhaupt fragt.
Vorteile bei zwei Kreditnehmern
Wenn die Haushaltsrechnung mit zwei Gehältern durchgeführt werden kann, wird die Bonität insgesamt besser als bei nur einem Gehalt. Daraus können sich folgende Vorteile ergeben:
1) Die Chance auf eine Kreditvergabe wird deutlich gesteigert.
2) Bei bonitätsabhängigen Krediten kann der effektiver Jahreszins günstiger ausfallen.
3) Die Kreditsumme kann höher gewählt werden.