Was muss ein Bürge wissen?

Das Wichtigste vorab: Eine Bürgschaft ist kein einfacher Freundschaftsdienst. Darüber müssen sich Kreditnehmer und Bürge von Anfang an im Klaren sein. Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass sich die Bank an den Bürgen wendet, ist es vielmehr so, dass selbst Familienbande zerreißen können. Denn bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Und um nichts anderes geht es bei einer Bürgschaft. Um eine klar definierte und gerade bei Immobilienfinanzierungen nicht zu unterschätzende finanzielle Verpflichtung. Sie schwebt in der Regel so lange über dem Kopf des Bürgen, bis der Kredit abbezahlt ist.

Schufa-Vermerk zur Bürgschaft

Unabhängig davon, ob die Bürgschaft eingefordert wird oder nicht, hat sie auch auf anderer Ebene teils weitreichende Konsequenzen. Wer als Bürge unterschreibt und sich bereit erklärt, im Ernstfall für den Kreditnehmer einzuspringen, erhält einen Schufa-Eintrag. Dabei handelt es sich nicht um ein sogenanntes Negativ-Merkmal. Von daher muss man sich keine Gedanken machen. Doch alleine die Tatsache, dass eine Bürgschaft vermerkt wird, kann bei eigenen Kreditvorhaben zum Stolperstein werden. Das liegt an der Sichtweise der Banken. Sie bewerten eine Bürgschaft als besagte finanzielle Verpflichtung und gehen davon aus, dass der Betrag, für den gebürgt wurde, nicht zur freien Verfügung steht. Dadurch reduziert sich der eigene Kreditrahmen. Bei vielen Banken muss dann ein Zinsaufschlag in Kauf genommen werden. Allein aus diesem Grund sollte man sich sehr genau überlegen, ob eine Bürgschaft überhaupt infrage kommt.

Restschuld begleichen

Richtig problematisch wird es aber erst, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bezahlt. Dann ist der Bürge der nächste Ansprechpartner der Bank und muss die restlichen Schulden begleichen. Haben die Eltern zum Beispiel mit ihrem Haus für eine Baufinanzierung der Kinder gebürgt, platzt im schlimmsten Fall nicht nur der Traum vom Eigenheim des Nachwuchses, sondern droht auch der Verlust der eigenen vier Wände. Nicht selten führt eine unüberlegt unterschriebene Bürgschaft dann auf direktem Weg in die Schuldenfalle.

Auf die Vertragsdetails achten

Es sollte also bei Weitem keine Pro-forma-Unterschrift geben, die man als Bürge auf einen Vertrag setzt. Wenn ein Ratenkredit nur mit Bürgschaft vergeben wird, hat das seine Gründe – das sollte auch einem Bürgen bewusst sein. Ebenso wichtig: Viele Bürgschaftsverträge sehen vor, dass über den aktuellen Kredit hinaus auch für alle zukünftigen Forderungen der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer gebürgt wird. Sollte also in ein paar Jahren ein zweites Darlehen aufgenommen werden, ist man mit einem solchen Vertrag automatisch wieder Bürge. Auf diese sogenannte „weite Sicherungsvereinbarung“ sollte man sich daher keinesfalls einlassen.

Zweite Meinung einholen

Besteht in einem konkreten Fall die Bank auf eine Bürgschaft, ohne der sie den Kredit nicht vergibt, sollte man mindestens ein weiteres Kreditangebot einholen. In unserem Rechner für Ratenkredite gibt es genügend Banken, die ein kostenloses Kreditangebot erstellen. Personen, die auf eine Bürgschaft angesprochen werden, sollten den künftigen Kreditnehmer auch unbedingt auf unseren Ratenkredit-Vergleich aufmerksam machen. Es gibt nämlich noch genügend andere Banken, die vielleicht ohne Bürgschaft den Kredit vergeben würden.