Welche Daten können Banken bei der Schufa abfragen?

Eines vorweg: Die Schufa speichert zwar viele Daten, stellt ihren Vertragspartnern, zu denen Banken ebenso gehören wie Mobilfunkunternehmen, auf Anfrage aber immer nur einen Ausschnitt des Gesamt-Datensatzes zur Verfügung. Mit der Einwilligung in die sogenannte Schufaklausel, die es den Unternehmen erlaubt, Auskünfte einzuholen, unterschreiben Kreditinteressenten also keinen Freibrief. Vielmehr geht es um die Informationen, die auch tatsächlich kreditrelevant sind oder sein könnten. Dabei werden nur so viele Details preisgegeben wie unbedingt nötig.

A- und B-Vertragspartner

Welche Daten welchem Unternehmen gemeldet werden, richtet sich bei der Schufa nach dem Status des Partners. Unterschieden wird dabei zwischen A- und B-Vertragspartnern. Der ersten Kategorie gehören Banken und Sparkassen an, der B-Gruppe unter anderem Verssandhändler. Geht es um eine Schufa-Anfrage im Rahmen eines Kreditantrags, werden also nur die für A-Vertragspartner vorgesehenen Informationen aus dem Datenbestand extrahiert und bereitgestellt. Laut Schufa handelt sich dabei um „eine beweiskräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nicht alle zu Ihrer Person […] gespeicherten Daten enthält, sondern nur die Informationen, die nötig sind, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner […] aufzubauen“.

Bankrelevante Daten und Negativinformationen

Die Schufa-Auskunft für Kreditinstitute umfasst daher vor allem bankrelevante Daten wie vorhandene Girokonten und Kreditkarten, die als Positivinformation gelistet sind. Darüber hinaus werden – sofern vorhanden – auch Negativmerkmale aus dem Bankensektor und anderen Geschäftsbereichen aufgeführt. Eine bankrelevante Negativinformation wäre zum Beispiel ein Darlehen, das vom Kreditinstitut gekündigt wurde. Doch auch nicht bezahlte oder angemahnte Rechnungen von Telefon- und Mobilfunkanbietern sowie Versandhäusern werden der Bank mitgeteilt, damit sie sich ein Bild vom Kunden machen kann. Bei welchen Unternehmen der Antragsteller Kunde ist, bleibt hingegen außen vor. Ein weiterer Part der Schufa-Auskunft sind Informationen zu Anfragen, die andere Firmen innerhalb der vergangenen zehn Tage gestellt haben.

Selbstauskunft

Banken erhalten von der Schufa also keine „Kopie“ der Akte, sondern gezielt aufbereitete Informationen. Das gilt übrigens in allen Bereichen, auch beim Ratenkauf im Möbelhaus oder einem neuen Handyvertrag. Eine komplette Übersicht mit allen Daten erhält immer nur die Person, über die die Informationen gespeichert werden. Sie lassen sich der sogenannten Selbstauskunft entnehmen, die inzwischen kostenlos möglich ist. Sinnvoll ist eine solche Akteneinsicht nicht nur, wenn es Probleme bei der Kreditvergabe gibt, sondern auch, um den Datenbestand zu kontrollieren.