Kredit abgelehnt: Was mache ich jetzt?

Längst nicht jede Kreditanfrage wird von Banken positiv beschieden und geht mit einem Angebot einher. Manchmal wird ein Kredit auch abgelehnt. In dem Fall kann der Antragsteller resigniert aufgeben, es bei anderen Banken und Kreditvermittlern versuchen oder sämtliche Möglichkeiten ausloten, doch noch das gewünschte Darlehen zu erhalten. Welche Wege beschritten werden können, hängt davon ab, warum der Kredit abgelehnt wurde. Liegt ein negativer Schufa-Eintrag vor, bleibt nur ein sogenannter schufafreier Kredit. Mangelt es hingegen an Sicherheiten, bestehen gleich mehrere Optionen.

Nach der Kreditablehnung: Neue Bank auswählen

Banken zeigen sich bei der Kreditvergabe sehr verschieden. Wenn eine Bank einen Kredit ablehnt, heißt das noch lange nicht, dass eine andere Bank genauso verfahren würde. Deshalb sollte man nicht gleich verzagen, sondern einfach bei der nächsten Bank einen Kreditanfrage stellen. Probieren Sie dazu unseren Banken- und Kreditvergleich aus, der Ihnen einige Kreditangebote auflistet.

Zweiter Kreditnehmer

Basiert die Kreditabsage auf einem zu geringen Einkommen respektive Zweifeln der Bank, dass die Raten bezahlt werden können, lässt sich die vorhandene „Sicherheits-Lücke“ durch einen zweiten Kreditnehmer schließen. Diese Person muss sich der gleichen Bonitätsprüfung unterziehen wie der eigentliche Antragsteller. In der Schufa-Akte darf also kein Negativmerkmal vorhanden sein. Vielmehr gilt: Je kreditwürdiger der zweite Darlehensnehmer ist, desto besser. Dadurch sinkt das Ausfallrisiko für die Bank. Sie kann sich, sollte der erste Kreditnehmer nicht mehr zahlen, an den anderen Vertragspartner wenden.

Bürgschaft

Der Vorteil, einen Sicherheitsanker in der Hinterhand zu haben, bietet sich Banken auch bei einer Bürgschaft. In dem Fall greift das Kreditinstitut ebenfalls auf eine zweite Person, den Bürgen, zurück, wenn die Ratenzahlung ins Stocken gerät. Der Unterschied zur Variante mit einem zweiten Kreditnehmer ist die Konstellation. Während der erste und der zweite Kreditnehmer direkt im Darlehensvertrag aufgeführt werden, muss bei einem Bürgen ein zweiter Vertrag aufgesetzt werden. Im eigentlichen Kreditvertrag steht nur der Antragsteller. Hinzu kommt ein Bürgschaftsvertrag, durch den zusätzliche Kosten entstehen. Beiden Varianten – Bürgschaft und zweiter Kreditnehmer – sollten gut überlegt werden, insbesondere von der Person, die im Notfall einspringen muss.

Restschuldversicherung

Wenn das Darlehen abgelehnt wird, weil die Prognosen für die Zukunft zu schlecht oder zu unsicher sind, reicht es in manchmal schon, eine Restkreditversicherung abzuschließen. Einige Banken setzen sogar voraus, dass eine entsprechende Police unterschrieben wird. Sie wollen damit auf Nummer sicher gehen, dass die Ratenzahlung dauerhaft und auch beim Tod, bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers gewährleistet ist. Gerade ältere Antragsteller kommen daher häufig nicht umhin, Ratenkredite zusätzlich gegen den Todesfall abzusichern. Berücksichtigt werden müssen hierbei die Kosten.

Kredit ohne Schufa

Scheitert die Kreditanfrage an einem negativen Schufa-Eintrag, bringt es nichts, einen erneuten Anlauf mit einem Bürgen, einem zweiten Kreditnehmer oder einer Restschuldversicherung zu unternehmen. Ein Negativmerkmal gilt bei deutschen Banken als absolutes Ausschlusskriterium. Alternativ kann man sich um einen Kredit ohne Schufa bemühen, der von einigen Vermittlern angeboten wird. Die Daten der Schufa spielen dabei keine Rolle. Den Kredit gebenden Banken kommt es vielmehr auf das Einkommen als Sicherheit an. Diesbezüglich gelten auch bei schufafreien Krediten klare Vorgaben. Zudem ist die Kreditsumme meistens begrenzt. Vorsichtig sollte man bei zu großzügigen Versprechen sein. Auf dem Markt für schufafreie Kredite tummeln sich viele schwarze Schafe, die nur Gebühren in Rechnung stellen, aber keine Leistung erbringen.