Kommt man als Bürger wieder aus dem Kreditvertrag heraus?

Einige Banken stellen Bürgschaften gern als „reine Formsache“ dar. Doch ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr. Und im schlimmsten Fall geht`s ans Eingemachte, sprich die eigenen Finanzen. Deshalb sollte über eine Bürgschaft weder ad hoc noch aus reiner Sympathie für den Kreditnehmer entschieden werden. Es besteht zwar unter gewissen Umständen die Option, aus einem Bürgschaftsvertrag herauszukommen. Doch diese Möglichkeiten bewegen sich allesamt auf einem sehr schmalen Grat.

Sittenwidrige Bürgschaft

Damit der Vertrag für nichtig und damit unwirksam erklärt werden kann, sieht der Gesetzgeber mehrere Gründe vor. Eine Bürgschaft gilt als sittenwidrig, wenn die betreffende Person finanziell über Gebühr belastet würde. Den Beweis für diese Überforderung muss grundsätzlich der Bürge liefern. Ebenfalls als sittenwidrig eingestuft werden können Bürgschaftsverträge, wenn zwischen Kreditnehmer und dem Bürgen eine enge emotionale Verbundenheit besteht. Das ist zum Beispiel bei Ehepartnern, Kindern, Familienangehörigen und teils auch Arbeitskollegen der Fall. Sollte der Hauptschuldner, sprich der eigentliche Darlehensnehmer, diese emotionale Verbundenheit ausgenutzt haben und hat der Bürge von sich aus kein Interesse daran – ob nun wirtschaftlich oder persönlich –, dass ein Kredit vergeben wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Gleich welcher dieser Gründe angeführt wird: Leicht wird es nicht, sein Recht durchzusetzen.

Kein Kündigungsrecht

Dass in den Verträgen über eine Bürgschaft kein generelles Kündigungsrecht eingeräumt wird, sollte nicht verwundern. Ein Bürge dient der Bank als Sicherheit. Bestünde nun die Möglichkeit, jederzeit aus dem Vertrag auszusteigen, könnte man rein theoretisch die Reißleine ziehen, sobald der Kreditnehmer arbeitslos wird oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Das Prinzip der Bürgschaft würde damit ad absurdum geführt. Ein Bürge macht für eine Bank nur dann Sinn, wenn er auch in Anspruch genommen und haftbar gemacht werden kann – und das für die gesamte Kreditlaufzeit.

Zeitliche Begrenzung einer Bürgschaft

Bürgen, die sich einen gewissen Sicherheitsspielraum schaffen wollen, sollten verschiedene Optionen ausloten und sich erst dann entscheiden, ob sie eine Bürgschaft übernehmen oder nicht. Denkbar ist, auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu verzichten – immer vorausgesetzt, die Bank stimmt zu. In dem Fall muss das Kreditinstitut erst sämtliche Möglichkeiten, inklusive des Rechtsweges, ausschöpfen, um das Geld beim Schuldner einzutreiben. Geht man hingegen eine selbstschuldnerische Bürgschaft ein, spart sich die Bank die Mühe und wendet sich bei Zahlungsverzug direkt an den Bürgen.

Eine weitere Alternative ist, die Bürgschaft zeitlich oder bezogen auf die Restschuld zu begrenzen. Eine zeitliche Begrenzung kommt unter Umständen infrage, wenn der Kreditnehmer noch in der Probezeit ist. Wird er anschließend übernommen und verfügt über ein ausreichend hohes Einkommen, kann der Bürger aus der Pflicht entlassen werden. Die Frage ist nur, ob sich Banken darauf einlassen. Denn normalerweise erlischt die Bürgschaft erst, wenn die Bank darauf verzichtet, die Hauptschuld getilgt ist oder die Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Selbst der Tod des Bürgen beendet einen solchen Vertrag nicht.

Ersatzbürge

Besteht die Bank auf eine Bürgschaft und möchte der Bürge aus dem Vertrag aussteigen, steht noch ein Weg offen: indem ein Ersatzbürge gestellt wird. Das Problem ist allerdings, einen neuen Bürgen zu finden. Zudem muss auch die Bank zustimmen, dass der Bürgschaftsvertrag auf eine andere Person umgeschrieben wird. Es ist also relativ schwer, die Verpflichtung als Bürge wieder loszuwerden.

Kredit ablösen durch Umschuldung

Eine letzte denkbare Option ist, dass der Kreditnehmer einen neuen Kreditvertrag ohne Bürgschaft bekommt. Diesen Kredit wird er aber sicherlich nicht bei der gleichen Bank bekommen, da die Bank nur ungern auf den Bürgen verzichten wird. Ein neuer Ratenkredit müsste also bei ein anderen Bank abgeschlossen werden. Eine kostenlose Kreditanfrage zur Umschuldung des alten Kredits kann man bei vielen Banken unseres Ratenkredit-Vergleichs stellen. Wird der Kredit zugesagt, dann wird der bisherige Kredit abgelöst und gleich nach der kompletten Tilgung aufgelöst. Damit wäre der alte Vertrag abgeschlossen und die Bürgschaft hätte sich – insofern sie sich nur auf diesen Kredit bezogen hat – erledigt.

Für den Kreditnehmer wird die Chance für den neuen Kredit größer, wenn er bessere Sicherheiten wie etwa ein höheres Einkommen vorweisen kann. Natürlich hat man als Bürge keinen Einfluss darauf, sondern kann den Kreditnehmer, für den man bürgt, nur zu einem besseren Engagement motiveren.