Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Für einen Kredit werden mehrere Eckdaten vereinbart: die Laufzeit, die Summe, der Kreditzins und die sich daraus ergebende Rate. Sie bilden die Kalkulationsgrundlage und sind sowohl für die Kosten des Darlehensnehmers als auch den Gewinn des Kreditinstitutes ausschlaggebend. Wird ein Darlehen vorzeitig gekündigt, zum Beispiel durch eine Umschuldung, verschiebt sich die Rechnung und entgeht der Bank ein Teil des vorher kalkulierten (Zins-)Gewinns. Als Ausgleich dafür verlangt sie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich um eine Gebühr, die dank der Verbraucherkreditrichtlinie inzwischen gedeckelt wurde.
Berechnungsmethoden
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kann auf zwei Wegen erfolgen. Bei der Aktiv-Aktiv-Methode wird davon ausgegangen, dass der Betrag sofort wieder als Kredit vergeben wird. Die Aktiv-Passiv-Methode beruht hingegen auf der Annahme, dass die Bank das Kapital verzinst anlegt. Erzielt sie dabei einen geringeren Gewinn als mit dem ursprünglich vereinbarten Kredit, spricht man von einem Zinsverschlechterungsschaden. Hinzu kommt bei der Aktiv-Aktiv Variante ein weiterer Faktor, der Zinsmargenschaden. Er ergibt sich aus dem Verlust der Bank, wenn ein Kunde den Kredit vor dem eigentlichen Laufzeitende kündigt. Das heißt: Die Vorfälligkeitsentschädigung deckt den Schaden, der dem Kreditinstitut entsteht.
Obergrenze dank Verbraucherkreditrichtlinie
Mit Inkrafttreten der sogenannten Verbraucherkreditrichtlinie gibt es diesbezüglich klar definierte Obergrenzen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal ein Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme betragen. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind es höchstens 0,5 Prozent. Beträgt die Restschuld zum Beispiel 4.500 Euro und müssten regulär noch 17 Raten gezahlt werden, darf die Bank nicht mehr als 45 Euro als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Die Bedeutung der Vorfälligkeitsentschädigung
Dieser Betrag ist für eine Umschuldung oder die vorzeitige Ablösung eines Darlehens nicht unerheblich. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss als Kostenfaktor bei sämtlichen Berechnungen für ein neues Darlehen berücksichtigt werden. Reduziert sich die Zinslast durch einen günstigeren Kredit, muss diese Ersparnis höher sein als die Entschädigung, die von der Bank verlangt wird, damit der Kunde spart. Abhängig von der Zins- und damit der Kostendifferenz zwischen dem alten und dem neuen Kredit, kann es in einigen Fällen auch besser sein, den bestehenden Kredit einfach weiter laufen zu lassen. Das lässt sich jedoch nur ermitteln, wenn genau gerechnet und ein Kredit-Vergleich bemüht wird.