Kann man eine Restschuldversicherung kündigen bzw. widerrufen?

Eine Restschuldversicherung lässt sich wie die meisten anderen Verträge in der Regel – immer abhängig von den Vertragsbedingungen – sowohl widerrufen als auch kündigen. Was sich jetzt so einfach anhört und mit einem Federstrich abgehakt zu sein scheint, ist weitaus komplizierter und kann für den Kreditnehmer weitreichende Folgen haben. Deshalb sollte nicht nur der Abschluss einer Restschuldversicherung sehr gut überlegt sein, sondern auch das weitere Vorgehen, wenn die Police sich auf Dauer als überflüssig oder zu teuer erweist.

Widerruf der Restschuldversicherung

Probleme können sich schon bei einem Widerruf ergeben. Ausschlaggebend ist, ob es sich um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt, bei dem der Kredit und die Restschuldversicherung eine Einheit bilden und dadurch „unzertrennlich“ sind, oder ob zwei eigenständige Verträge vorliegen. In beiden Fällen gilt üblicherweise ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, bedarf allerdings keiner Begründung. Bei einem verbundenen Vertrag gilt der Widerruf in dem Fall sowohl für das Darlehen als auch für die Absicherung. Sollte das Geld für den Ratenkredit schon ausgezahlt worden sein, muss es zurückgezahlt werden. Liegen hingegen zwei getrennte Verträge vor, endet lediglich die Restschuldversicherung.

Kündigung der Restschuldversicherung

Kunden, die die Widerrufsfrist verpasst haben oder sich erst später gegen die Police entscheiden, bleibt nur der Weg der Kündigung. Auch hier muss zwischen verbundenen und einzelnen Verträgen unterschieden werden. Hinzu kommen die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Erlaubt die Bank eine vorzeitige Kündigung der Restschuldversicherung, steht es dem Kunden frei, jederzeit von seinem Recht Gebrauch zu machen. Besteht keine Kündigungsmöglichkeit, bleibt dem Kreditnehmer nichts anderes übrig, als entweder das komplette Darlehen zu kündigen und umzuschulden oder aber den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bedienen.

Die finanziellen Folgen einer Kündigung

Eine Restschuldversicherung zu kündigen scheint auf den ersten Blick Geld zu sparen. Letztlich verliert man allerdings einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Der Grund: Die Prämie für die Versicherung wird meistens als Einmalbeitrag erhoben und mit den Kreditraten verrechnet. Sie umfasst neben den eigentlichen Versicherungsbeiträgen auch sämtliche Kosten für Abschluss, Verwaltung und Provisionen. Während die Beiträge bei einer Kündigung anteilig erstattet werden, sind die Gebühren ein für alle Mal verloren. Manchmal ist es deshalb sinnvoller, auf eine Kündigung zu verzichten, insbesondere wenn man die möglichen Konsequenzen bedenkt.

Kredit mit Restschuldversicherung ablösen

Was man natürlich auch machen kann, ist, den Kredit mit der Restschuldversicherung abzulösen. Dazu braucht man nur einen neuen Kredit aufzunehmen, wo die Bank eine Restschuldversicherung nicht zur Pflicht macht. Demzufolge macht man bei einer anderen Bank einen neuen Kreditvertrag und zahlt fortan günstigere Raten ohne Restschuldpolice. Der Vorteil ist, dass sich die Banken aus unserem Ratenkredit-Vergleich eigenständig um die Ablösung von überteuerten Krediten kümmern können.

Konsequenzen von Kündigung und Widerruf

Im günstigsten Fall wirken sich weder Widerruf noch Kündigung nachteilig auf den Kredit aus. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hebt die Bank die Kreditzinsen an, weil die Sicherheit durch die Restschuldversicherung entfällt. Oder, was viel schwerer wiegt, sie kündigt den Kredit, weil der Kunde die vorher vereinbarte Sicherheit gar nicht erst stellt. Dann muss die komplette Restschuld gezahlt werden, was meist nur mit einer Kreditumschuldung möglich ist. Wenn auch dafür eine Restschuldversicherung vorgeschrieben wird, müsste man erneut Gebühren bezahlen.