Kann man bei einem Ratenkredit auch Sondertilgungen leisten?

Die Verbraucherkreditrichtlinie macht auch in puncto Sondertilgungen klare Vorgabe für Banken und Kreditnehmer. Bei Verträgen, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, darf der Kunde jederzeit Sondertilgungen leisten oder den Kredit vorzeitig zurückzahlen – allerdings nicht kostenlos. Die Banken haben nach wie vor das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Sie ist nach oben hin begrenzt: auf maximal ein Prozent der noch nicht getilgten Summe. Handelt es sich um ein Darlehen, das in weniger als zwölf Monaten endet, erfolgt die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung bei 0,5 Prozent.

Auf die Vertragsbedingungen kommt es an

Doch wie sieht es bei älteren Verträgen aus, die vor Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie vereinbart wurden? Hier kommt es schlichtweg auf die genauen Vertragskonditionen an, ob es möglich ist, mehr als die vereinbarten Raten zu zahlen, oder nicht. Viele Banken räumen ihren Kunden von sich aus die Möglichkeit ein, Sondertilgungen zu leisten, häufig jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Branchenüblich ist, dass maximal einmal jährlich ein zusätzlicher Betrag überwiesen werden darf. In dem Fall ist die Sondertilgung meistens kostenlos und von Anfang an in den Kreditkosten berücksichtigt. Berücksichtigt werden muss lediglich, ob ein Mindest- oder Maximalbetrag vorgeschrieben wird.

Vorfälligkeitsentschädigung beachten

Einige Banken haben ihren Kunden in der Vergangenheit auch freigestellt, ob sie Sondertilgungen leisten oder ganz auf diese Möglichkeit verzichten wollen. Die Entscheidung musste dann schon beim Kreditantrag bzw. der Kreditanfrage getroffen werden. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, sich diese Option offenzuhalten. Das gilt insbesondere, wenn von vornherein absehbar ist, dass über die eigentliche Ratenzahlung hinaus eine gewisse Summe in die Rückzahlung investiert werden kann. Das Geld anderweitig anzulegen, ob nun auf dem Sparbuch oder als Tagesgeld, bringt normalerweise deutlich weniger als die Ersparnis durch die Sondertilgung – immer im Hinblick auf die Kosten durch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Auf eine Zinsverrechnung achten

Die Option, Sondertilgungen leisten zu dürfen, ist fast immer von Vorteil. In dieser Hinsicht stellt die Verbraucherkreditrichtlinie durchaus einen Gewinn dar. Wenn Banken auch weiterhin eine oder gar mehrere kostenlose Sondertilgungen pro Jahr einräumen, ist es für den Kunden umso besser. Der Kreditnehmer kann auf zwei unterschiedliche Arten davon profitieren, abhängig von den Vorgaben der Bank: Bleibt die Rate gleich hoch, verkürzt sich die Laufzeit. Wird die Rate hingegen angepasst, verringert sich die monatliche Belastung. Wichtig ist in dem Zusammenhang darauf zu achten, dass zu viel gezahlte Zinsen bei einer neuen, kürzeren Laufzeit verrechnet werden. Das hat folgende Hintergrund: Die Zinsen sind fester Bestandteil der Monatsrate und wurden anhand der ursprünglichen Laufzeit kalkuliert. Verändert sich die Konstellation, verändert sich auch die monatliche Zinslast. Dementsprechend sollte der mit den ersten Raten gezahlte Zinsanteil zurückgerechnet und gutgeschrieben werden.

Abgesehen davon kommt es bei der Wahl des Kredites nach wie vor darauf an, wo er am günstigsten angeboten wird. Dabei hilft nur ein Ratenkredit-Vergleich, um die Zinsen genau auszuloten. Denn das ausschlaggebende Kriterium sind die eigentlichen Kreditkosten.