Hat man ein Widerrufsrecht nach Abschluss eines Kreditvertrags?

Einen Kredit schließt man zwar nicht unwissentlich oder einfach nur aus Jux ab. Es kann aber durchaus vorkommen, dass sich ein paar Tage später das Gewissen oder Zweifel melden, ob es die richtige Entscheidung war. Immerhin handelt es sich bei einem Kredit um ein Bankgeschäft mit finanziellen Verpflichtungen. Wenn das schlechte Gefühl nach Vertragsabschluss überwiegt und man schnell reagiert, ist es noch nicht zu spät. Denn ganz nüchtern betrachtet sind auch Ratenkredite nichts anderes als Verbraucherverträge. Ein Kreditvertrag kann daher innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Kurz gesagt: Man hat ein Rückgaberecht nach Abschluss des Ratenkredit-Vertrags.

Rechtsvorschriften zum Rücktrittsrecht

Die Rahmenbedingungen für einen Widerruf werden in erster Linie vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgesteckt. Bis 2001 galt zudem das Verbraucherkreditgesetz, dass zum 1. Januar 2002 außer Kraft gesetzt wurde. Dafür greift inzwischen die von der Europäischen Union erarbeitete und inzwischen in nationales Recht umgewandelte Verbraucherkreditrichtlinie. Auch sie befasst sich mit dem Rücktrittsrecht – unter anderem in Form eines Musterwiderrufs, der Kreditnehmern ihre Rechte klar und deutlich darstellt. Grundsätzlich hat sich an den Vorgaben aber nicht sehr viel geändert. Maßgebend ist nach wie vor der Paragraf 355 des BGB. Auf ihn beziehen sich unter anderem die „besonderen Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge“ (Paragrafen 491 bis 505 BGB). In Paragraf 495 Absatz 1 des BGB heißt es explizit: „Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.“

Widerrufsfrist

Der Gesetzgeber räumt Verbrauchern mit diesem Paragrafen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ein. Vorausgesetzt wird, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Diese Belehrung muss schriftlich erfolgen – dazu wurde der bereits erwähnte Musterwiderruf geschaffen. Es reicht nicht, wenn die Bank nur im Kleingedruckten darauf hinweist, dass der Vertrag widerrufen werden kann. Der Hinweis muss zudem verständlich und auch für Laien nachvollziehbar sein. Im Einführungsgesetz zum BGB, Artikel 246 Paragraf 1 Absatz 10 finden sich die entsprechenden Vorschriften. Demnach ist es Pflicht, die „Bedingungen, die Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs“ aufzuführen. Stellt die Bank diese Informationen vor Vertragsabschluss zur Verfügung, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsabschluss verlängert sich die Frist auf einen Monat. Das heißt, das Widerrufsrecht gilt so lange, bis der Kunde über seine Rechte informiert wurde.

Der Widerruf

Der Widerruf muss grundsätzlich – wie eine Kreditkündigung – schriftlich erfolgen. Eine Begründung, weshalb man vom Vertrag zurücktreten möchte, ist dabei nicht nötig. Beachtet werden muss vielmehr, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt. Es zählt das Datum, an dem der Brief verschickt wurde (Poststempel). Verpasst man diese Frist, ist die Bank nicht verpflichtet, den Widerruf zu akzeptieren. Sollte die Kreditsumme des Ratenkredits zwischenzeitlich bereits ausgezahlt worden sein, muss das Geld selbstverständlich zurückgezahlt werden – in einem Betrag. Das Widerrufsrecht erlischt übrigens, wenn der Kunde die erste Rate für das Darlehen überweist.