Was müssen Selbständige und Freiberufler bei einem Kredit beachten?
Selbstständige und Freiberufler, die einen Kredit für private Zwecke aufnehmen möchten, werden von den meisten Banken anders behandelt und genauer unter die Lupe genommen als zum Beispiel Angestellte und Arbeiter. Warum? Ihnen fehlt eine Sicherheit, die bei der Kreditvergabe den Ausschlag gibt: das geregelte Einkommen. Abhängig Beschäftigten können den Nachweis ganz einfach mit ihren Lohnstreifen erbringen. Die Bonitätsprüfung ist bei dieser Kundengruppe also relativ einfach und lässt sich innerhalb kürzester Zeit erledigen. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen einen deutlich größeren Aufwand betreiben, um ihr Einkommen zu belegen. Entsprechend aufwendiger fällt auch die Prüfung aus.
Problem Einkommen
Der Grund, weshalb Darlehen für Freiberufler und Selbstständige genauer geprüft werden, ist in den bankinternen Bestimmungen zur Kreditvergabe zu finden. Kreditinstitute achten nicht nur darauf, dass ein ausreichend hohes Einkommen erzielt wird – was bei vielen Unternehmern der Fall sein dürfte –, sondern setzen darüber hinaus auch auf einen dauerhaft sicheren Lohn. Schließlich handelt es sich bei einem Kredit um eine mehr oder weniger langfristige finanzielle Verpflichtung. Genau hier liegt das Problem: Läuft das Geschäft einmal nicht so gut, wirkt sich das bei Selbstständigen direkt auf das Einkommen aus, das im schlimmsten Fall über Monate hinweg gen null tendiert. Für Banken stellen diese Schwankungen ein nicht unerhebliches Risiko dar.
Einkommensnachweis
Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird daher nicht nur ein kurzer Zeitraum von zwei oder drei Monaten berücksichtigt, sondern die Entwicklung über mindestens ein Jahr. Um sich ein genaues Bild von den Einnahmen machen zu können, verlangen Kreditinstitute eine Reihe von Unterlagen. Die genauen Vorgaben, welche Papiere, ob als Original oder als (beglaubigte) Kopie, eingereicht werden müssen, sind dabei von Bank zu Bank unterschiedlich. Üblicherweise müssen zusammen mit dem Antrag Einnahme-Überschuss-Rechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Einkommenssteuerbescheide und Kontoauszüge vorgelegt werden. Da mehr Zahlenmaterial ausgewertet werden muss, dauert der Vorgang auch länger.
Keine Hoffnung auf einen Kredit für Selbstständige und Freiberufler sollten sich Antragsteller machen, die einen negativen Eintrag bei der Schufa haben. Hier gilt wie bei Angestellten und Arbeitern: Ein Negativmerkmal ist und bleibt ein K.-O.-Kriterium. Vorausgesetzt wird zudem, dass die Selbstständigkeit bzw. die freiberufliche Tätigkeit seit mehr als einem Jahr besteht. Anderenfalls ließen sich keine Aussagen zum Einkommen und dem Einkommensverlauf machen.
Kredite oft nur für private Zwecke
Ob nun ein Selbstständiger mit Gewerbe ein Freiberufler einen Antrag auf einen Kredit stellt, ist für die Konditionen hingegen nicht von Belang. Nur noch wenige Banken machen diesbezüglich Unterschiede. Wichtig ist nur, dass der Kredit für private Zwecke aufgenommen wird. Dass der Kredit teurer ist, nur weil er von einem Selbstständigen aufgenommen wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Das mag bei einigen Angeboten der Fall sein. Deshalb sollte immer verglichen und gegebenenfalls gezielt nachgefragt werden, ob der Kredit auch Selbstständigen und Freiberuflern gewährt wird.